Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer im Rahmen der Covid-19-Pandemie

19. Okt 2020

Quelle: BÄK 05/2020

In Zeiten der weltweiten Krise durch Covid-19 erleben wir, wie die Video- und Telefonsprechstunde zu einem elementaren Baustein der Patientenversorgung werden. Natürlich kann eine solche Behandlung den persönlichen Kontakt nicht komplett ersetzen, daher wollen wir Ihnen die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 07.05.2020 in Bezug auf Hygiene und Beratungsleistungen nicht vor enthalten.

Zum Beispiel empfiehlt die Bundesärztekammer für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie, je Sitzung analog GOÄ-Nr. 245, erhöhte Hygienemaßnahmen (Faktor 2,3) zu berechnen.

Weiterführender Link: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/abrechnung-aerztlicher-leistungen-nach-goae-im-rahmen-der-sars-cov-2-Pandemie/